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   RG, 15.06.1939 - IV B 21/39   

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https://dejure.org/1939,590
RG, 15.06.1939 - IV B 21/39 (https://dejure.org/1939,590)
RG, Entscheidung vom 15.06.1939 - IV B 21/39 (https://dejure.org/1939,590)
RG, Entscheidung vom 15. Juni 1939 - IV B 21/39 (https://dejure.org/1939,590)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Kann einer armen Partei, über deren Armenrechtsgesuch noch nicht entschieden worden ist, das Verschulden des Anwalts, der für sie Berufung eingelegt, aber nicht die Verlängerung der Begründungsfrist erwirkt hat, auch dann entgegengehalten werden, wenn der Anwalt im Laufe ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 160, 378
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 05.02.1965 - V ZB 12/64

    Verfahrensunterbrechung nach Mandatsniederlegung

    Eine Verpflichtung zu weiterem Handeln für den Vollmachtgeber stellt die Prozeßordnung für den Bevollmächtigten nach Niederlegung des Mandats nicht auf, wie heute wohl allgemein anerkannt ist (Stein/Jonas/Pohle a.a.O. 19. Aufl. § 87 III; Baumbach/Lauterbach a.a.O. § 87 Anm. 3; Wieczorek a.a.O. § 87 B II a; Zöller, ZPO 9. Aufl, § 87 Anm. 2; vgl. RGZ 160, 378, 380; 166, 246, 249; Motive zum damaligen § 81 CPO bei Hahn, Materialien 2. Aufl. S. 192/93; BGH LM ZPO § 232 Nr. 14).
  • BGH, 06.10.1952 - III ZR 369/51

    Rechtsmittelbegründung nach Armenrechtsantrag

    Hat der Prozessbevollmächtigte aber das Mandat niedergelegt, so ist er insoweit nicht mehr Vertreter der Partei und selbst ein etwaiges Verschulden des Anwalts durch unzeitige Mandatsniederlegung kann dann nicht mehr als das einen unabwendbaren Zufall ausschliessende Verschulden eines Vertreters im Sinne des § 232 Abs. 2 ZPO angesehen werden (RGZ 160, 378, 380; 166, 246, 248; Stein-Jonas Aufl 17 § 232 Anm. II 1 b; § 233 Anm. II 1 c; Baumbach Aufl 21 § 232).
  • BGH, 26.11.1957 - VIII ZB 14/57

    Wiedereinsetzung nach Armenrechtsverweigerung

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  • BGH, 19.12.1962 - VIII ZR 258/62

    Armenrechtsgesuch und Wiedereinsetzung für Rechtsmittelbegründung

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  • BGH, 18.11.1952 - I ZB 13/52

    Rechtsmittel

    Das Vertrauensverhältnis besteht aber nach der Niederlegung des Mandats nicht mehr, mögen sich aus dem bisherigen Verhältnis auch noch gewisse Nachwirkungen ergeben (in diesem Sinne auch RGZ 115, 71 [72-73]; 160, 378 [380]; 166, 246 [249]).
  • BGH, 18.06.1953 - IV ZR 22/53

    Rechtsmittel

    Dem steht nicht entgegen, daß sich gemäß der in § 87 ZPO getroffenen besonderen Regelung in Anwaltsprozessen bis zur Bestellung eines anderen Anwalts noch gewisse Pflichten und Rechte des bisherigen Prozeßbevollmächtigten ergeben (vgl. auch RGZ 160, 378 [380]; 166, 246 [249]; 168, 396 [397]; Rosenberg a.a.O. S. 322; Stein-Jonas 17. Aufl. Anm. II 1 b zu § 232 ZPO).
  • BGH, 31.01.1966 - III ZR 124/65

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der

    Ebenso betrachtet das Reichsgericht in RGZ 160, 378 einen Rechtsanwalt deswegen nicht mehr als Vertreter einer Partei im Sinne des § 232 Abs. 2 ZPO, weil er die Vertretung der Partei ausdrücklich niedergelegt hatte.
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